Gremien in der Gemeinde
Der Pfarrgemeinderat und der Verwaltungsrat sind die gewählten Gremien der Gemeinde. Über alle Vermögensangelegenheiten der Gemeinde entscheidet der Verwaltungsrat nach dem jeweils im Bistum geltenden Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Der Pfarrgemeinderat berät über die pastoralen Anliegen der Gemeinde und fördert Initiativen der Seelsorge.


